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   AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99   

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https://dejure.org/2004,18357
AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99 (https://dejure.org/2004,18357)
AG Dresden, Entscheidung vom 12.11.2004 - 558 IN 163/99 (https://dejure.org/2004,18357)
AG Dresden, Entscheidung vom 12. November 2004 - 558 IN 163/99 (https://dejure.org/2004,18357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Festsetztung der vorläufigen Vergütung eines Insolvenzverwalters; Ermittlung der verwalteten Masse als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Regelsatzes ; Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Absonderungsrechten bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99
    1.Macht der schwache vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt von seinen Befugnissen in umfangreichem Maße Gebrauch (vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.7.2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612), ist der Regelvergütungssatz für den vorläufigen Verwalter in Höhe von 25% um 10% zu erhöhen.

    Nach weiterer Rechtsprechung des BGH (ZIP 2003, 1612 = ZVI 2003, 430 = Rpfl 2003, 608) ist generell kein Zuschlag von 10% auf den Ausgangssatz von 25% bei der Vergütung des vorläufigen Verwalters mit Zustimmungsvorbehalt anzunehmen.

    Nach der zweiten zitierten Entscheidung des BGH (ZIP 2003, 1612 = ZVI 2003, 430) ist das Leistungsbild der entfalteten Tätigkeit des vorläufigen Verwalters mit Zustimmungsvorbehalt im Einzelfall zu würdigen.

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99
    3.Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.4.2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653) ist für die Ermittlung und Sicherung von Anfechtungsrechten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zuschlag in Höhe von 10% angemessen.

    Gemäß der Entscheidung des BGH vom 29.4.2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653 (m. Anm. Keller) ist ein Zuschlag für die entfalteten Bemühungen zur Klärung der Voraussetzungen von künftigen Ansprüchen zur Masseanreicherung gem. § 10 InsVV zulässig.

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 24.6.2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759 = ZVI 2003, 484) sind in der Regel beim vorläufigen Verwalter 25% der Staffelvergütung gem. § 2 InsVV als Ausgangssatz angemessen.

    Gemäß obig bezeichnetem Beschluss des BGH vom 24.6.2003 (ZIP 2003, 1759 = ZVI 2003, 484) ist dann ein Zuschlag von 10% auf den Ausgangssatz von 25% beim vorläufigen Verwalter angezeigt, wenn neben der Art, Dauer und dem Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters dies eine Einzelfallbetrachtung rechtfertigt.

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99
    Der Entscheidung des BGH vom 14.12.2000 (ZIP 2001, 296 (m. Bespr. Keller, S.1749), dazu EWiR 2001, 281 (Keller)) folgend, ist die verwaltete Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Regelsatzes nach § 3 InsVV anzusetzen.
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